Änderung Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

INFORMATIONEN FÜR PATIENTENBESITZER:INNEN

Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) – Erläuterungen für Tierhalter:innen (Stand 29. August 2022)

Die Bundestierärztekammer möchte Sie mit diesem Merkblatt darüber informieren, wie Tierärzt:innen ihre Leistungen berechnen, nämlich nach der GOT, einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung. Für Sie ist die GOT vielleicht wie ein „Buch mit sieben Siegeln“. Leider müssen in ihr aber – wegen der Genauigkeit – einige Fachbegriffe verwendet werden. Außerdem kann sie keine pauschalen Preise angeben, sondern nur die Gebühr für die einzelnen Behandlungsschritte.

Allgemeine Bestimmungen

  • Die einzelne Leistung kann mit dem Ein- bis Dreifachen, im Notdienst vom Zwei- bis Vierfachen des jeweiligen Gebührensatzes berechnet werden. Welchen Satz der/die Tierarzt/Tierärztin wählt, hängt vor allem von den Umständen des Falles ab, insbesondere der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand, dem Wert des Tieres und den örtlichen Verhältnissen.
  • Die Unterschreitung des Einfachsatzes bzw. Überschreitung des Dreifachsatzes (im Notdienst des Vierfachsatzes) ist grundsätzlich unzulässig.
  • Zusätzlich zu den Leistungen werden ggf. angewandte oder abgegebene Arzneimittel oder Materialien sowie Auslagen für Laborleistungen berechnet. Zum Gesamtbetrag kommt Umsatzsteuer hinzu.
  • Besucht Sie der/die Tierarzt/Tierärztin zu Hause, muss er zudem Wegegeld und eine Hausbesuchsgebühr (außer bei landwirtschaftlichen Nutztieren) berechnen.

Gebührenverzeichnis
Fast immer besteht eine Behandlung aus mehreren Schritten, also verschiedenen Positionen des Gebührenverzeichnisses.

Sprechen Sie mit uns !
Bei Fragen zu Ihrer Abrechnung oder zur Kostenabschätzung können Sie gerne mit uns darüber sprechen. Aber bedenken Sie bitte, dass Ihr Tier ein lebendes Individuum ist – ein Kostenvoranschlag wie bei einem Handwerker ist nicht möglich!

*) Wenn z. B. bei der allgemeinen Untersuchung des Hundes Anzeichen für eine Erkrankung festgestellt würden, müsste die Ursache zunächst eingehend weiter untersucht werden. Höhere Gebühren würden z. B. auch bei einem anspruchsvolleren Narkoseverfahren oder bei Komplikationen anfallen.

QUELLE: Gebührenordnung (GOT) / Bundestierärztekammer e.V. (bundestieraerztekammer.de)

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